Stefan Remy und Thekla Thiel, Geschäftsführung des LIN

Geschäftsführender Direktor, Prof. Dr. Stefan Remy, und Administrative Direktorin, Thekla Thiel

Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft empfiehlt Bund und Ländern, das LIN auch in den nächsten sieben Jahren weiter finanziell zu fördern. Grundlage für diese Empfehlung ist der Bewertungsbericht einer unabhängigen Expertenkommission. In dem am 1. Juli veröffentlichten Evaluierungsbericht wird besonders das kohärente Forschungskonzept des LIN gelobt.

Prof. Dr. Stefan Remy, der Geschäftsführende Direktor des LIN, zeigte sich hoch erfreut über diese exzellente Bewertung und die damit verbundene Empfehlung des Leibniz-Senats: „Das ist ein großartiger Erfolg all unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die hochkarätig besetzte internationale Evaluierungskommission bestärkt uns mit dieser positiven Evaluierung in unserer Arbeit und gibt uns wertvolle Hinweise für die nächste Phase unserer strategischen Planung.“

Die Evaluierungskommission hob die sehr positive Entwicklung des Institutes seit der letzten Evaluierung vor sieben Jahren noch unter Altdirektor Eckart Gundelfinger hervor. Für die Zukunft empfiehlt der Leibniz-Senat, die Forschungsarbeit zu den neuronalen Mechanismen von Lernen und Gedächtnis bei Mensch und Tier weiter auszubauen, insbesondere auch durch Verbundprojekte und Kooperationen mit Kliniken. Außerdem unterstützt er die Pläne des LIN, vermehrt KI-basierte Techniken einzusetzen, um die großen Mengen an wertvollen Hirndaten umfassend auswerten zu können.

Des Weiteren soll zukünftig auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses noch stärker im Mittelpunkt stehen. „Wir wollen uns aktiv für die weitere Verbesserung der Bedingungen für unsere jungen und talentierten Forscherinnen und Forscher am LIN und am Neurostandort in Magdeburg generell einsetzen“, so Remy.

 

Über das Evaluierungsverfahren

Die Einrichtungen, die sich in der Leibniz-Gemeinschaft zusammengeschlossen haben, werden von Bund und Ländern wegen ihrer überregionalen Bedeutung und eines gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesses gemeinsam gefördert. Regelmäßig, spätestens alle sieben Jahre, wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die gemeinsame Förderung noch erfüllt sind. Dabei geht es um eine unabhängige Einschätzung dazu, wie sich die Einrichtung inhaltlich und strukturell in den zurückliegenden Jahren entwickelt hat, und inwieweit die Planungen für die Zukunft überzeugen.

Das Verfahren ist zweistufig organisiert: In der ersten Stufe erfolgt die wissenschaftliche Bewertung anhand klar definierter Kriterien durch unabhängige Gutachtergruppen. In der zweiten Stufe beschließt der Senat der Leibniz-Gemeinschaft auf der Grundlage des Bewertungsberichtes eine wissenschaftspolitische Stellungnahme zu der begutachteten Einrichtung, die eine Förderempfehlung enthält. Anschließend überprüft die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) auf der Grundlage der Senatsstellungnahme sowie einer Stellungnahme der für die Einrichtung zuständigen Ressorts des Sitzlandes und des Bundes, ob die Voraussetzungen für eine gemeinsame Förderung der Einrichtung durch Bund und Länder nach wie vor bestehen.

 

Weitere Informationen gibt es online unter: https://www.leibniz-gemeinschaft.de/ueber-uns/evaluierung.html

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