Tierschutzbeauftragte
Die Hauptaufgabe der Tierschutzbeauftragten ist es, das Tierwohl sicherzustellen und zwischen Behörden und Wissenschaftlern zu vermitteln. Die Tierschutzbeauftragte am LIN muss über alle Tierversuche im Bilde sein und schreibt zu jedem Tierversuchsantrag eine Stellungnahme. Darüber hinaus besitzt sie wissenschaftlichen Erfahrung und berät die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Vorfeld.
Die Tierschutzbeauftragte ist Beraterin beim Planen von Tierversuchen, Erstellen von Tierversuchsanträgen, Ausführung von Tierversuchen im Hinblick auf den Tierschutz. Dabei kommt das 3R-Prinzip zur Anwendung:
- Replace – gibt es Alternativen zum konkreten Tierexperiment, gibt es ein weniger entwickeltes Speziesmodell?
- Reduce – wieviele Tiere benötigt man für die Beantwortung einer bestimmten Fragestellung höchstens UND mindestens?
- Refine – gibt es bessere, für die Tiere weniger belastende Methoden / Prozeduren / Versuchsansätze?
Zudem ist sie die Alltagsanlaufstation, hilft bei theoretischen und praktischen Fragen und übernimmt die lokale Kontrolle der tierexperimentellen Arbeit im Institut.
Wir wollen Daten und Fakten zu Tierversuchen zusammenfassen und Hintergründe transparent machen. Dafür haben wir weiterführende Informationen zum Thema Tierversuche verstehen für Interessierte zusammengestellt.
- Leiterin
Leiterin
Dr. Anja Oelschlegel studierte Tiermedizin an der Universität Leipzig. Im Anschluss daran arbeitete sie am Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit an ihrer Promotion. Von 2007 bis 2013 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am The Scripps Research Institute in Florida tätig. Seit Ende 2013 ist Anja Oelschlegel am Leibniz-Institut für Neurobiologie Magdeburg als Wissenschaftlerin tätig. Sie übernahm im Jahr 2020 neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Forschungsgruppe Neuroplastizität die Funktion der Tierschutzbeauftragten am Institut.
- Tierschutz am Institut
Tierschutz am Institut
- Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Institut übernehmen Verantwortung für das Tierwohl und optimieren Forschungsmethoden um die Belastung der Tiere so gering wie möglich zu halten.
- Die Tierschutzbeauftragte Dr. Anja M. Oelschlegel und der stellvertretende Tierschutzbeauftragte Dr. Werner Zuschratter übernehmen die lokale Kontrolle des Tierschutzes am Institut und beraten zum Wohlergehen der Tiere.
- Die Tierhausleiterin Dr. Judith Kaufhold und die Tierpfleger garantieren eine optimale Haltung der Versuchstiere am Institut.
- Das Tierschutzgremium informiert und berät alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Versuchstieren arbeiten.
Rechtliche Grundlagen:
- In unserer Arbeit wahren wir zu jeder Zeit das Tierschutzgesetz.
- Wir arbeiten strikt nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (Tierschutz-Versuchstierverordnung - TierSchVersV)
- Unsere wissenschaftliche Arbeit ist eingegliedert in die Richtlinie 2010/63/EU des europäischen Parlamentes und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
- Die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu Tierversuchen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu Tierversuchen