Tierschutzbeauftragte

Die Hauptaufgabe der Tierschutzbeauftragten ist es, das Tierwohl sicherzustellen und zwischen Behörden und Wissenschaftlern zu vermitteln. Die Tierschutzbeauftragte am LIN muss über alle Tierversuche im Bilde sein und schreibt zu jedem Tierversuchsantrag eine Stellungnahme. Darüber hinaus besitzt sie wissenschaftlichen Erfahrung und berät die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Vorfeld.

Die Tierschutzbeauftragte ist Beraterin beim Planen von Tierversuchen, Erstellen von Tierversuchsanträgen, Ausführung von Tierversuchen im Hinblick auf den Tierschutz. Dabei kommt das 3R-Prinzip zur Anwendung:

  • Replace – gibt es Alternativen zum konkreten Tierexperiment, gibt es ein weniger entwickeltes Speziesmodell?
  • Reduce – wieviele Tiere benötigt man für die Beantwortung einer bestimmten Fragestellung höchstens UND mindestens?
  • Refine – gibt es bessere, für die Tiere weniger belastende Methoden / Prozeduren / Versuchsansätze?

 

Zudem ist sie die Alltagsanlaufstation, hilft bei theoretischen und praktischen Fragen und übernimmt die lokale Kontrolle der tierexperimentellen Arbeit im Institut.

 

Wir wollen Daten und Fakten zu Tierversuchen zusammenfassen und Hintergründe transparent machen. Dafür haben wir weiterführende Informationen zum Thema Tierversuche verstehen für Interessierte zusammengestellt.

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